§ 1 Gewinnspiel
Die Gewinnspiele werden von der 4u2play GmbH in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), die grundsätzlich die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Preissponsor), durchgeführt.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. (2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie sämtliche Gewinnspielfragen beantwortet, das Anmeldeformular ausfüllt und mittels des Buttons “mitmachen” an 4u2play abschickt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail bei 4u2play. (3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen. § 3 Ausschluss vom Gewinnspiel (1) Mitarbeiter der 4u2play Gmbh und oder der Flashpoint AG, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. (2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich 4u2play das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. (3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. (4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden von 4u2play schriftlich benachrichtigt und können auf der Gewinnspiel URL und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. 4u2play ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls 4u2play nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 1 Woche nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz- und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten (siehe (4) und (5)). (2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. (3) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz und Reisen) werden vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen. (4) Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner. Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise. (5) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.). (6) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). (7) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich. (8) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden. (9) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an 4u2play zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
4u2play behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht 4u2play insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann 4u2play von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Datenschutz
(1) Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass 4u2play die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert und zum Zwecke der Gewinnabwicklung an den jeweiligen Kooperationspartner übermittelt, welcher die Personenangaben ebenfalls für die Dauer des Gewinnspiels speichern darf. Des weiteren ist 4u2play berechtigt den Namen, sowie Fotomaterial der Gewinnübergabe zu veröffentlichen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter info@4u2play.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. (2) 4u2play verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformation hingewiesen.
§ 7 Haftung
(1) 4u2play wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. (2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet 4u2play nicht. (3) 4u2play haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen. (4) 4u2play haftet nur für Schäden, welche von 4u2play oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren. (5) Bei Reisegewinnen haftet 4u2play weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes ist ausgeschlossen.
§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. (3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. (4) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von 4u2play ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

2 Responses to Teilnahmebedingungen
Twitter-Gewinnspiel « 4U2PLAY Blog
Replied on: 27. Januar 2010, 09:28
[...] Und hier noch die Teilnahmebedingungen. [...]
Bewerten und Gewinnen! « 4U2PLAY Blog
Replied on: 7. April 2010, 11:00
[...] Hier dann noch die Teilnahmebedingungen. [...]